Die Autowerkstatt im
Welzheimer Wald


Die Autowerkstatt im
Welzheimer Wald

Gutachten für den Kfz-Haftpflichtschaden

Auto-Unfall gehabt?

Sie hatten einen Auto-Unfall und sind nicht schuld? – Rufen Sie sofort bei uns an! Damit Ihr Schaden schnell und zufriedenstellend reguliert wird. Denn was Sie jetzt brauchen, ist ein neutrales Gutachten, das Ihre Rechte durchsetzt – kostenlos für Sie!

Für folgende Bereiche bieten wir Unfall- und Wertgutachten an:

Auto-Unfall, Haftpflichschaden, Kfz-Sachvollständiger, savesto, Schadensermittlung, Unfallschaden, Auto-Unfall

Lassen Sie sich nichts vormachen!

Die gegnerische Versicherung möchte Ihnen Ihre Vertragswerkstatt “empfehlen”? Meist erhalten Sie dort nur einen Kostenvoranschlag.

Aber Vorsicht, denn Apsekte wie Ersatzfahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfall fallen bei einem einfachen Kostenvoranschlag unter den Tisch.

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Bewahren Sie Ruhe und vertraunen Sie uns!

Damit Ihnen das nicht passiert, beauftragen Sie am besten gleich einen unabhängigen Experten, denn es ist Ihr gutes Recht! Wir sind in Ihrer Nähe und helfen sofort. Mit unserem Gutachten bekommen Sie alles, was Ihnen zusteht.

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Sie müssen sich um nichts kümmern!

Die savesto-Fachleute sind mit Rat und Tat an Ihrer Seite und verhandeln Ihren Fall mit der gegnerischen Versicherung, die auch die Kosten übernimmt.

0800 / 72 83 786

Kfz-Sachvollständiger in Zusammenarbeit mit savesto

Mit einem savesto-Gutachter (Schmied’s Garage in Kaisersbach) sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind bei den Versicherungen anerkannt. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar, vollständig und korrekt. Wir übernehmen die Beweissicherung für Sie. Unsere speziell geschulten Sachverständigen dokumentieren den Schaden mit Fotos und detaillierter Beschreibung. Übrigens bekommen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert, da die Ausstattung mit berücksichtigt wird.

Fragen und Antworten

Sie bekommen bei Schmied’s Garage in Kaisersbach (savesto Partner) umfassende Beratung und Hilfe. Die Gutachten, die wir erstellen, sind technisch einwandfrei, fair und umfassend. Wir sorgen für einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Schadenregulierung. Sie müssen sich um nichts kümmern und haben freie Wahl bei der Art und Weise der Behebung des Schadens.


Gibt es allerdings vorab noch offene Punkte, die Ihnen Sorge bereiten, möchten wir Ihnen nebenstehend die meist gefragten Fragen beantworten.

  • Ihre Schadenshöhe liegt über der Bagatellgrenze (zur Zeit 750€)
  • Ihr Fahrzeug wies schon vor dem Unfall Schäden (Altschaden) auf
  • Sie haben einen Totalschaden (Restwertermittlung erforderlich)
  • Der Wiederbeschaffungswert muss ermittelt werden
  • Der Schaden wird festgehalten (Beweissicherung), in Bildern dokumentiert und fair bewertet
  • Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag tragen Sie kein Risiko für die Reparaturkosten. Liegen diese nämlich höher als geplant, werden sie von der Versicherung übernommen (Reparaturkostenausweitung)
  • Unfallbedingte Wertminderung und Ausfallzeit werden, ebenso wie Ihr Recht auf Mietwagen, festgestellt
  • Sie bestimmen selbst über die Reparatur Ihres Fahrzeugs (wo, wann, was)

Ist der Schaden kleiner als 750€, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall reicht Ihnen ein Kostenvoranschlag durchaus zur Regulierung. Ihr savesto-Sachverständiger vor Ort wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen, dass ein Gutachten nicht notwendig ist. Bevor Sie aber leichtfertig auf das verzichten, was Ihnen als Unfallgeschädigter zusteht, rufen Sie lieber uns an.

Ein geschulter Blick ist wichtig

Vorsicht ist geboten, wenn Sie nicht einschätzen können, wie groß Ihr Schaden ist. Nicht alle Schäden sind gleich auf den ersten – oder zweiten – Blick sichtbar. Mit dem fachmännischen Blick unserer Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn Sie sich aber vorschnell auf einen Kostenvoranschlag einlassen, geht Ihnen unter Umständen Geld verloren. Denn ein Kostenvoranschlag deckt nicht alle Ansprüche ab, die Sie an Ihren Unfallgegner richten können. Dazu kommt, dass das Risiko beim Fahrzeughalter und der Werkstatt liegt, falls die Kosten höher als erwartet ausfallen.

Außerdem sind Sie mit einem Kostenvoranschlag nicht frei in der Wahl Ihrer Werkstatt. Mit einem Gutachten hingegen bestimmen Sie selbst, was Sie mit der Schadenssumme machen oder wie Sie die Reparatur durchführen.

Kostenvoranschläge sind nicht immer Kostenlos!

Nicht jeder Kostenvoranschlag ist kostenlos. Entweder trägt die Werkstatt, die den Voranschlag erstellt, in Erwartung des Reparaturauftrages die Kosten. Oder Sie bekommen eine Rechnung, vor allem wenn Sie in einer anderen Werkstatt reparieren lassen möchten. Die Kosten eines Gutachtens hingegen übernimmt die gegnerische Versicherung.

Unser Tipp: Klären Sie immer vorher, wie hoch die Kosten sind und wer sie trägt.

Angaben zum Fahrzeug
  • Technische Daten des Unfallfahrzeuges
  • Sonderausstattung
  • Altschäden (vor dem Unfall schon vorhanden)
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall
Angaben zu den Schäden
  • Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
  • Dokumentation der Schäden durch Fotos
  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden)
  • Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach dem Unfall
  • Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
Angaben zu der Reparatur und Entschädigung
  • Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • Bestimmung des Reparaturweges
  • Zeitdauer der Reparatur
  • Unfallbedingte Ausfallzeit (Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen)

Wenn Sie der Unfallverursacher sind, verhält es sich anders. Im Falle einer Teilkasko- oder Vollkasko-Regelung, kommt es darauf an, was in Ihrem Vertrag geregelt ist. Es kann z.B. sein, dass Sie vertraglich an eine bestimmte Werkstatt oder einen bestimmten Gutachter gebunden sind. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung.

Eigener Gutachter

Einen Gutachter können Sie auf eigene Kosten natürlich jederzeit selbst beauftragen. Das Honorar des Gutachters richtet sich nach der Höhe des Schadens. Wenn Sie Teilschuld haben und vor Gericht eine Entscheidung verhandelt wird, werden die Kosten des Gutachters von der Partei getragen, die die Verhandlung verliert. Bei Teilschuld können Sie also anteilig an den Gutachterkosten beteiligt sein.

Die Versicherung des Gegners hat natürlich das Recht, selbst einen Sachverständigen zu bestimmen und den Schaden von diesem begutachten zu lassen. Unabhängig davon ist es Ihr gutes Recht, zusätzlich einen eigenen Gutachter zu beauftragen.

Auf der sicheren Seite mit Savesto

Mit einem savesto-Gutachter sind Sie auf der sicheren Seite. Wir sind bei den Versicherungen anerkannt. Unsere Gutachten sind nachvollziehbar, vollständig und korrekt. Wir übernehmen die Beweissicherung für Sie. Unsere speziell geschulten Sachverständigen dokumentieren den Schaden mit Fotos und detaillierter Beschreibung. Übrigens bekommen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeugs dokumentiert, da die Ausstattung mit berücksichtigt wird.

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